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   OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94   

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OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich? (IBR 1995, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich? (IBR 1995, 339)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 16
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 21 U 86/12

    Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen

    Insofern ist zunächst zu sehen, dass allein in dem lediglich prozessualen Bestreiten eines Mangels durch den Unternehmer keine Nacherfüllungsverweigerung zu erblicken ist (BGH, NJW 2002, 750 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Vielmehr müssen die Gesamtumstände des Falles die Annahme rechtfertigen, daß der Auftragnehmer endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will, so daß es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen lassen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882, 883; s. ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; 1999, 1396 f.; BauR 2001, 646, 647; enger H. Mantscheff, BauR 1996, 338 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das lediglich prozessuale Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer allein rechtfertigt nach einer Entscheidung des Senats vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17 nicht die Annahme, dass der Unternehmer auch in der maßgeblichen Entscheidungssituation des Nacherfüllungsverlangens vor Selbstvornahme durch den Besteller genauso gehandelt und einen Mangel bestritten hätte.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Ein solches Bestreiten kann zwar Indiz dafür sein, daß die Erfüllungsbereitschaft fehlt, wobei das Verhalten einen Rückschluß auf die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt der Fristsetzung zulassen muß (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16, 17).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02

    Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft

    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Schließlich lässt das - im Ansatz erlaubte, insbesondere nach der Abnahme legitime - prozessuale Bestreiten von Mängeln gerade dann nicht auf eine fehlende Bereitschaft zur Mängelbeseitigung schließen, wenn der Besteller keine Mängelbeseitigung, keinen Vorschuss oder Schadensersatz zu deren Finanzierung einklagt, sondern nach einer Wandlung bzw. - wie hier - einem Rücktritt den gezahlten Werklohn zurückfordert; in einer derartigen Situation liegt die prozesstaktische Motivation des Bestreitens auf der Hand (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17 [OLG Düsseldorf 16.03.1995 - 5 U 72/94] ).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 5 U 130/07

    Mängelansprüche beim VOB-Vertrag: Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung durch den

    Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles; das gesamte Verhalten des Auftragnehmers ist zu würdigen; bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind noch nicht ausreichend; auch das bloße Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer lässt für sich allein genommen noch nicht den Schluss auf eine endgültige Nachbesserungsverweigerung zu; es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die im Einzelfall das Bestreiten des Mangels sogleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen, wenn etwa der Auftragnehmer seine Verantwortlichkeit für einen Mangel endgültig bestreitet (Riedl, a.a.O., § 13 Rn. 144 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16; BGH NJW 1971, 798).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Soll aus dem Prozeßvorbringen des Auftragnehmers gefolgert werden, die Fristbestimmung sei als reine Förmlichkeit überflüssig, müssen weitere Umstände hinzukommen, die in dem einzelnen Fall das Bestreiten des Mangels zugleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen (Urteil des hiesigen 5. Zivilsenats vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 - NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Köln, 09.05.2003 - 19 U 170/96

    Erneute Fristsetzung nach nicht erfüllter Mängelbeseitigung?

    cc) Jedenfalls haben die Parteien unstreitig auch noch einmal von August 1989 bis Oktober 1989 über eine Beseitigung der zwischenzeitlich am Dach erkennbar gewordenen Mängel durch die Beklagte zu 2) verhandelt, so daß aufgrund dieser aufgenommenen Verhandlungen eine Frist nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bzw. § 634 BGB hinfällig geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 107).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines

    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04

    Vorschussanspruch gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ohne Fristsetzung bei Ablehnung

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • OLG Naumburg, 27.09.2001 - 2 U 25/01

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen einer

  • AG Bad Urach, 17.10.2023 - 1 C 89/23

    Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99

    Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • LG Kassel, 02.10.2003 - 9 O 227/03
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.09.1994 - 5 U 72/94   

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https://dejure.org/1994,4354
OLG Oldenburg, 20.09.1994 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1994,4354)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.09.1994 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1994,4354)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. September 1994 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1994,4354)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der Erbschaftsannahme durch konkludentes Verhalten; Wertung der Abgabe von Verkaufsangeboten entweder als Erbschaftsannahme oder als Maßnahme der Nachlassverwaltung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1943
    Verkaufsangebot eines Nachlaßgrundstücks als konkludente Erbschaftsannahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Möglichkeit der Erbschaftsannahme durch konkludentes Verhalten; Wertung der Abgabe von Verkaufsangeboten entweder als Erbschaftsannahme oder als Maßnahme der Nachlassverwaltung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 141
  • FamRZ 1995, 574
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14

    Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines

    Hierbei stellen z.B. das Anbieten eines Nachlassgrundstücks (so OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 141) oder die Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände eine Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten dar.
  • AG Landsberg/Lech, 23.05.2019 - VI 522/18

    Annahme der Erbschaft durch Unterzeichnung der Nachlassverfügung mit

    Ob eine schlüssige Erklärung der Annahme vorliegt, ist bei Wertung aller Umstände des Einzelfalls anhand des Verhaltens des möglichen Erben zu ermitteln Hierbei stellen zum Betspiel das Anbieten eines Nachlassgrundstücks (so OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 141) oder die Verfügung über einzelne Nachlassgegenstände eine Annahme der Erbschaft durch schlüssiges Verhalten dar.
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   OLG Düsseldorf, 26.03.1995 - 5 U 72/94   

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OLG Düsseldorf, 26.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,12580)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,12580)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. März 1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,12580)
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Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

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   OLG Koblenz, 18.08.1994 - 5 U 72/94   

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